Lichttherapiegeräte müssen mindestens eine CE-Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit den europäischen Normen bescheinigt. Einige Geräte verfügen zusätzlich über eine medizinische Zertifizierung und sind als Medizinprodukte der Klasse IIa registriert. In diesem Fall werden sie gemäß den europäischen Richtlinien für Medizinprodukte 93/42/EWG und 2007/47/EG hergestellt. Um ein Medizinprodukt der Klasse IIa zu erkennen, muss die CE-Kennzeichnung von vier Ziffern begleitet sein, zum Beispiel CE 1234.
Auch Lichttherapie-Lampen unterliegen dem internationalen Standard IEC/EN 62471, der die photobiologische Sicherheit von Lampen und Geräten mit Lampen bewertet. Sie müssen die Note 0/3 erreichen (0 = auch bei sehr langen Bestrahlungsdauern der Netzhaut risikolos einsetzbar; 3 = selbst bei sehr kurzen Bestrahlungsdauern nicht risikolos einsetzbar).
Lichttherapie