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Erstattung der Kosten für Lichttherapie durch die Versicherung: Was Sie wissen sollten
In der Schweiz kann die Lichttherapie unter bestimmten Bedingungen von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden. Als Schweizer Spezialist für Lichttherapie informiert Sie Medi-Lum über die aktuellen Bedingungen sowie über die Lampen, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können.
Eine Schweizer Besonderheit
In der Schweiz erkennt die obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG die Wirksamkeit der Lichttherapie zur Behandlung der saisonalen Depression an und beteiligt sich unter bestimmten Bedingungen am Kauf oder an der Miete eines Geräts. Der Betrag der Kostenübernahme ist wie folgt:
- Kauf: 300 frs (einmal alle 5 Jahre)
- Miete: 1frs pro Tag während maximal einem Monat pro Jahr
In anderen Ländern können sich bestimmte Zusatzversicherungen an den Kosten für den Kauf einer Lichttherapie-Lampe beteiligen. Wir raten Ihnen, sich vor dem Kauf eines Geräts bei Ihrer Versicherung nach den Bedingungen für eine Kostenerstattung zu erkundigen.
Kriterien für eine Erstattung der Lichttherapie
1. Die Indikation saisonal abhängige Depression
Die Erstattung der Lichttherapie kommt in Betracht, wenn eine saisonal abhängige Depression diagnostiziert wird. Diese saisonal abhängige affektive Störung ist auch unter dem englischen Namen "Seasonal affective disorder (SAD)" bekannt, der manchmal auf dem ärztlichen Rezept vermerkt ist.
Bei anderen Indikationen, wie z. B. Schlafstörungen, ist die Kostenübernahme für die Lichttherapie nicht garantiert.
2. Die Lichttherapie-Lampe
Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Auswahl der Lichttherapielampe eingeschränkt. Es kann nämlich nur ein Gerät übernommen werden, das 10'000 Lux in einem Abstand von 30 cm oder mehr von der Lampe ausstrahlt. Was bedeutet die Angabe von Zentimetern? Es handelt sich um die Entfernung, in der Ihr Auge die Lichtintensität von 10'000 Lux empfängt. Man geht davon aus, dass ein Mindestabstand von 30 cm erforderlich ist, um eine komfortable Sitzung zu gewährleisten, bei der Sie gleichzeitig mit Ihrer Therapie einer anderen Aktivität nachgehen können. Eine Lampe, die 10'000 Lux aus 20 cm Entfernung ausstrahlt, wird also nicht zwingend von der Versicherung übernommen. In unserem E-Shop sind die Lux- und Entfernungsangaben unter dem Namen der jeweiligen Lampe angegeben.
3. Die Häufigkeit
Für den Kauf einer Lichttherapie-Lampe können alle fünf Jahre 300 Fr. erstattet werden. Bei der Miete übernimmt die Versicherung 1 Fr. pro Tag für maximal einen Monat pro Jahr.
Ein Allgemein- oder Facharzt kann seinem Patienten eine Lichttherapie verschreiben, wenn er eine saisonal abhängige Depression diagnostiziert. Um eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung der Krankenkasse zu erhalten, muss auf dem ärztlichen Rezept die Indikation "saisonal abhängige Depression" angegeben werden.
Hier können Sie die Seite zu Artikel 06.01. Lichttherapie herunterladen, die die Bedingungen für die Erstattung durch das KVG zusammenfasst.
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