Erstattung der Kosten für Lichttherapie durch die Versicherung: Was Sie wissen sollten

In der Schweiz kann die Lichttherapie unter bestimmten Bedingungen von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden. Als Schweizer Spezialist für Lichttherapie informiert Sie Medi-Lum über die aktuellen Bedingungen sowie über die Lampen, die von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können.

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